Rutscherzins, der

[1225] Der Rutscherzins, des -es, plur. die -en, Zinsen, welche nach Rutscherrecht bezahlet werden müssen; in einigen Gegenden[1225] Werthzins, weil sie immer um den ganzen Werth steigen, ingleichen Frohnzins, Fahrzins, Maigassenzins, welches von magis abstammen soll.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1225-1226.
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