Säcken

[1240] Säcken, verb. reg. act. welches das vorige Zeitwort ist, aber nur von derjenigen Art der Lebensstrafe gebraucht wird, da man einen Verbrecher in einen ledernen Sack steckt und darin ersäuft. Eine Kindermörderinn säcken. Daher die Säckung. Nieders. sacken.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1240.
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