Sachwalter, der

[1239] Der Sáchwalter, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Von Sache 1, eine Rechtssache, Prozeß, derjenige, welcher eines andern Rechtshandel vor Gericht verwaltet oder besorget. Der Anwalt, Rechtsfreund, Advocat, im Oberdeutschen Sachführer, Nieders. Sakewolt, welches ehedem auch theils eine der streitenden Parteyen, theils aber auch die Hauptperson in einem Prozesse, besonders in einem Criminal-Prozesse, bedeutete. Ehedem hatte man davon auch das Zeitwort sachwalten, theils prozessiren überhaupt, theils auch eines andern Sache vor Gericht führen, advociren. 2) Von Sache, Geschäft, Angelegenheit, ist der Sachwalter zuweilen derjenige, der eines andern Geschäfte oder Angelegenheiten besorgt; ein Geschäftsträger, Agent, ehedem auch Sachwerber.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1239.
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