Schar (2), die

[1358] 2. Die Schar, plur. die -en, ein Collectivum, mehrere bey und neben einander befindliche Dinge Einer Art; wo es doch nur von lebendigen Dingen gebraucht wird. Eine große Schar, eine kleine Schar. Der Herr gibt das Wort mit großen Scharen Evangelisten. Ps. 68, 12. Sie, die Würmchen, fliegen zu Scharen, empor, Geßn. Bey den Jägern sind Schar, Trupp und Rudel gleichbedeutende Wörter. Die Schar der Musen, die Musenschar, bey den Dichtern. Gemeiniglich schleicht sich bey diesem Worte der Begriff der Menge, der Vielheit mit ein; allein für Zahl oder Menge überhaupt, wie Apostg. 1, 15: die Schar der Nahmen war bey hundert und zwanzig, ist es im Hochdeutschen veraltet. In engerer Bedeutung war 1) die Schar ehedem ein Haufe Soldaten von einer bestimmten Anzahl. Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder bey das Panier seiner Schar, 4 Mos. 1, 52. Notker nennt eine Legion Scara. Gottsched[1358] that den Vorschlag, ein Regiment im Deutschen eine Schar, und das Bataillon eine halbe Schar zu nennen. Ehedem wurde es aber 2) auch von kleinern Haufen Soldaten, Wächtern u.s.f. gebraucht. Luc. 22, 47 nahm die Schar Christum gefangen, wo es bloß einen abgeordneten Haufen bedeutet, S. Scharwache. In beyden Fällen ist es heut zu Tage veraltet.

Anm. Bey dem Ottfried Skara, im Schwed. Skare, im Ital. Sciera. Es druckt das Geräusch aus, welches mehrere bey und neben einander befindliche lebendige Dinge machen, welche Bedeutung auch in dem Lat. serere, säen, zum Grunde liegt. Siehe 1 Schar und Scharen. Ohne Zischlaut gehöret auch unser Heer, die letzte Hälfte des Lat. Cohors und das Hebr. ורר hierher. Gemeiniglich schreibt man dieses Wort Schaar. Allein die Verdoppelung des Selbstlauters ist das unschicklichste Mittel, welches man nur hat, einen langen Selbstlaut zu bezeichnen, und da man viele der folgenden Verwandten dieses Wortes von je her nur mit einem a geschrieben, so ist dasselbe auch hier hinreichend.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1358-1359.
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