Scharfrichter, der

[1363] Der Scharfrichter, des -s, plur. ut nom. sing. dessen Gattinn, die Scharfrichterinn, der Nachrichter, welcher die zuerkannten Leib- und Lebensstrafen an den Verbrechern vollziehet, weil er scharf, d.i. an Leib und Leben, richtet; eine Benennung, welche vermuthlich noch aus denjenigen Zeiten herstammet, da noch der jüngste Richter oder Beysitzer eines Gerichtes die Todesurtheile an den Verbrechern zu vollziehen pflegte. Schwed. Skarprättare. In einem andern Verstande des Wortes scharf heißt in Graubünden der Censor Scharfrichter, dessen Beysitzer aber Gaumer, von dem veralteten Gaum, Sorge, Aufsicht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1363.
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