Schnapphahn, der

[1586] Der Schnapphahn, des -es, plur. die -hähne, ein Parteygänger im Kriege, welcher widerrechtlich auf Beute ausgehet, ingleichen eine gelinde Benennung eines Straßenräubers; weil beyde darauf ausgehen, fremdes Gut zu erschnappen. Im Niedersächsischen bekommen diesen Nahmen auch wohl die Gerichtsdiener und Bettelvögte, vermuthlich wohl nur im verächtlichen Verstande.[1586] Im Oberdeutschen ist Schnappführer der Anführer einer Räuberbande.

Anm. Weil Snaphaan im Holländischen, und Snapphane im Schwedischen eigentlich eine Flinte bedeuten, wegen des schnappenden Hahnes, so glaubt man gemeiniglich, daß es in der heutigen Deutschen Bedeutung eine Figur von dieser sey. Freylich ist sie ein wenig hart; daher es dahin stehet, ob Hahn hier nicht aus Hans in der allgemeinen Bedeutung eines jeden verächtlichen Menschen, verderbt worden, zumahl da ein solcher Schnapphahn im Engl. wirklich Snaphance heißt. Das Franz. Chenapan ist aus dem Deutschen geformet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1586-1587.
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