Schnapphahn

[336] Schnapphahn, 1) ein Parteigänger im Kriege, welcher widerrechtlich auf Beute ausgeht; 2) so v.w. Straßenräuber; 3) in Niedersachsen so v.w. Gerichtsdiener od. Bettelvoigt; 4) Silbermünze, um 1500 am Rheine geprägt; auf dem Revers ein Reiter mit gezogenem Schwert; es gingen 79 auf die sechslöthige Mark, sie galten 6 Stüver, später = 15 Kr. od. 4 Gr. Conv.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 336.
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