Schwert

[679] Schwert, 1) gerades, langes u. breites Seitengewehr, zum Hauen u. Stechen, mit gerader u. breiter Klinge u. Griff mit Stange, ohne Bügel u. eigentlichem Korb. Beiden Griechen war das S., Xiphos, in der Homerischen Zeit, von Erz, bald 1, bald 2–21 Fuß lang, zweischneidig, stak in einer Scheide (Koleos) u. hing an einem Gurt (Telamon) über die Schultern herab; daneben an der Scheide wurde noch ein Schlachtmesser (Machaira) getragen. Ein S. trug überhaupt im Heroischen Zeitalter jeder freie Mann, u. selbst dem Bettler wurde, wenn man ihm einen Anzug schenkte, ein S. beigefügt; auch die Hirten, wenn sie des Nachts Wache hielten, rüsteten sich mit einem S. In der gesitteten Zeit hörte dies auf u. es war in Athen sogar bei Strafe verboten mit dem S. bewehrt auszugehen. Die Römer hatten auch das gerade S. (Gladius od. Ensis), welches zu Hieb u. Stich zugleich eingerichtet war; die beschildeten Krieger trugen es an der rechten Seite, Feldherrn u. Hauptleute an der linken, entweder an einem ledernen Bandelier (Balteus) über der Schulter, od. an einem Gürtel (Cingulum) um den Leib; in der Kaiserzeit führten die Principen die Spatha, welche ziemlich breit u. eine nordische Waffe war. In Rom war es nicht Sitte in Friedenszeiten mit dem S-e bewaffnet zu sein Die gallischen S-er waren sehr lang u. ohne Spitze, daher nur zum Hieb; bei den Germanen war das eigentliche lange S. nicht sehr gewöhnlich, s. Deutschland (Ant.) S. 5, sondern mehr das kurze (Dolch). Übrigens durfte Niemand ein S. tragen, welchem es nicht öffentlich in der Versammlung übergeben worden war, woher bei den Longobarden die Sitte, daß Fürstenkinder nicht eher an des Vaters Tische essen durften, bis sie von einem andern Fürsten durch Überreichung eines S-es wehrhaft gemacht waren. Daraus entstand nachmals die Sitte des Ritterschlags u. die Wehrhaftmachung der Edelknaben, s.u. Ritter. Dem Verstorbenen wurde sein S. mit in das Grab gegeben. Bei den Skandinaviern wurde zwischen junge Eheleute in der Brautnacht ein S. gelegt, u. bei den Friesen mußte die Braut unter einem bloßen S. in das Haus treten, beides, um sie zu erinnern, daß der Mann das Recht habe Verletzung der ehelichen Treue blutig zu rächen. Die großen Schlachtschwerter der deutschen Lanzknechte waren 31/2 Fuß lang, gegen 4 Zoll breit u. mit einem langen Griff versehen, damit sie mit zwei Händen geführt werden konnten. Die Ritterschwerter waren kürzer, 21/2 Fuß lang u. 2–3 Zoll breit. Für den kriegerischen Gebrauch werden schon seit Langem statt der S-er Pallasche u. Säbel gebraucht; nur die Nachrichter bedienten sich bis zur Einführung der Richtmaschine noch zum Enthaupten eines S-es. In der Heraldik wird das S. als gemeine Figur sehr häufig gefunden u. soll Adel u. Gerechtigkeit, Macht u. Gewalt bedeuten. Als Unterscheidungsstück wird es in neuerer Zeit von den Bischöfen in Deutschland nebst dem Stabe hinter den Schild gestellt, die Spitze gesenkt als Zeichen der weltlichen Gerichtsbarkeit über die Stiftslande. Die von Einigen gegebene Regel, daß Bischöfe, welche geborene Fürsten sind, das S. zur Rechten, die übrigen aber den Stab rechts führen sollen, wird nicht beachtet. Prälaten, welche keine Landeshoheit hatten, führten das S. nicht. In Frankreich führten die Connetables ein S. neben dem Schilde, in Deutschland der Kurfürst von Sachsen als Reichsmarschall im Schilde. Als ehrende Bezeichnung für die Rettung Roms von der Fremdherrschaft Hannibals erhielt Marcellus (s.d. 2) den Namen das Schwert Roms; in Nachahmung davon nannte König Albert von Sardinien (s. Karl 41), weil er Nord-Italien von der Herrschaft der Österreicher befreien wollte, sich selbst Schwert Italiens. 2) Bei niedrigen mittelmäßigen Schiffen, bes. bei den Schmacken, ein Anhang zu jeder Seite des Schiffs, welcher aus einer schmalen Bretwand besteht, u. bewirkt, daß mit dem Schiffe auch in seichtem Wasser gesegelt werden kann. Diese S-er hängen in Angeln u. können auch in das Wasser gelassen werden, wodurch man bewirkt, daß das Schiff bei einem Seitenwinde nicht zu sehr von seinem Laufe abgetrieben[679] wird, sondern steif geht; 3) plattes Werkzeug von hartem Holz, zum Ausklopfen des Haases; 4) langes, schmales Holz, welches in der Diagonale u. sich kreuzend zum Besatz der Thüren u. dgl. gebraucht wird; 5) ein 3 Fuß langes, 3–4 Zoll breites, 1/2 Zoll dickes, an den Kanten zugeschärftes Stück Holz, welches man bes. beim Weben der sammetartigen Teppiche unter die gehobenen Fäden der Polkette schiebt, dann auf die hohe Kante wendet u. so ein besseres Fach macht, in welches man die Ruthe (Nadel) einlegt, worauf das S. wieder herausgezogen wird; das Einstecken des S-es u. der Nadeln besorgt ein Gehülfe (Schwertstecker) des Webers; 6) hölzernes, 1–11/2 Zoll breites, 3–5 Linien dickes, an einem Ende zugespitztes Lineal, mit welchem man beim Weben mit dem Schützen in das gebildete Fach einsteckt, um dasselbe Behufs des Durchsteckens des Schützen offen zu erhalten; 7) zwei zunächst auf einander folgende Kettenfäden, welchen beim Scheren der Kette gleiche Richtung gegeben worden ist, da sich doch die zwei neben einander liegenden Faden kreuzen müssen; 8) der kleine Schenkel der Pflugschleife.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 679-680.
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