Treue [1]

[795] Treue, 1) das innige u. unwandelbare Festhalten in Rücksicht auf das Vertrauen, welches Andere in uns setzen, od. die Gesinnung, nach welcher wir die Verbindlichkeiten u. Pflichten, die wir Andern schuldig sind, unverletzlich achten. Daher spricht man von T. im Amte, Berufe, der Freundschaft, Liebe, Ehe etc. Diese T. ist Gebot der Pflicht; schon das natürl iche Gefühl erklärt sich gegen den, welcher sich des Treubruchs schuldig macht u. seine Verbindlichkeiten leichtsinnig od. vorsätzlich verletzt, s. Untreue. Als allegorische Gottheit kommt die T. (Fides) in der römischen Mythologie schon früh vor; ihre Priester umwanden während ihres Dienstes Kopf u. Hände mit weißen Tüchern. Auf Münzen erscheint sie als Fides Augusta, F. Caesarum, F. legionum etc., dargestellt mit verschlungenen Händen, bei ihr eine Turteltaube, auch Ähren u. Mohnhäupter haltend. 2) T. Gottes, die Unveränderlichkeit Gottes in seinen väterlichen Gesinnungen gegen die Menschen; der Ausdruck selbst hängt mit der monotheistischen Vorstellung eines Bündnisses zwischen Gott u. den Menschen (s. Testament) zusammen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 795.
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