Schwert

[154] Schwert, Hiebwaffe und wenn kurz auch Stichwaffe, mit starker 2schneidiger, gerader Klinge. – S., im Schiffsbau oval geformte, aus starken Planken gezimmerte Flächen, welche an der unter dem Winde liegenden Seite senkrecht in das Wasser gelassen werden, wenn man dicht an dem Winde segelt, um das Abtreiben des Schiffes zu vermindern.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 154.
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