Schwert [2]

[208] Schwert, im Seewesen eiserne oder hölzerne, meist schildförmige Platten, die bei flachgebauten Fahrzeugen und Booten als Ersatz für den Kiel, je nach Bedarf seitlich oder mittschiffs durch eingebaute Kasten (Schwertkasten) in das Wasser gelassen werden (Schwertboote): Seitenschwerter und Mittel-, Stech- oder Kielschwert; vgl. Segelsport. – Über Schwerter im Bauwesen s. Kreuzstreben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 208.
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