Schwere, die

[1744] Die Schwêre, plur. inus. das Abstractum des vorigen Beywortes, die Eigenschaft, da ein Ding schwer ist. So wohl im eigentlichen Verstande, das Bestreben eines Dinges sich nach einem gewissen Mittelpuncte zu bewegen, in welchem Verstande die Schwere eine Eigenschaft aller Körper ist; da denn auch wohl von mehrern Arten, oder von der Schwere in mehrern Körpern der Plural gebraucht wird. Die Räume verhalten sich auf eine gegenseitige Art der eigenthümlichen Schweren. Ingleichen in Rücksicht auf die Empfindungen, auf das Gewöhnliche u.s.f. Eine große Schwere haben. Zuweilen auch wohl für Gewicht, d.i. das Maß der Schwere. Als auch im figürlichen Verstande, die Schwere eines Amtes, eines Joches, einer Strafe, eines Verbrechens u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1744.
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