Segeln

[19] Sêgeln, verb. regul. welches in doppelter Gestalt üblich ist. I. Als ein Neutrum, vermittelst der Segel den Ort verändern, vermittelst[19] der Segel fahren oder fortgetrieben werden, da es denn nur von solchen Schiffen und Fahrzeugen gebraucht werden kann, welche sich der Segel bedienen. Es bekommt das Hülfswort haben, wenn die Richtung nicht ausdrücklich bestimmt wird. Das Schiff segelt schnell, hatte schnell gesegelt. Wir haben den ganzen Tag gesegelt. Wird aber die Richtung bestimmt, so erfordert es das Hülfswort seyn. Das Schiff ist vor uns vorbey gesegelt. Die Flotte ist nach Amerika gesegelt. Wir sind auf den Grund gesegelt. II. Als ein Activum, doch nur in einigen Ausdrücken. Ein Schiff in den Grund segeln, im Segeln an ein anderes Schiff stoßen, so daß dasselbe einen Leck bekömmt und sinken muß. So auch das Segeln.

Anm. Im Nieders. segeln und seilen, im Angels. seglian, im Engl. to sail, im Schwed. segla. Es ist von Segel gebildet. In besegeln bedeutet es auch mit Segeln versehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 19-20.
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