Sittenlehre, die

[112] Die Sittenlehre, plur. die -n. 1. In dem zweyten engern Falle der ersten Hauptbedeutung des Wortes Sitte, die Lehre von den Sitten, d.i. von der Fertigkeit des rechtmäßigen äußern Vertragens in dem gesellschaftlichen Leben, von den Pflichten des Wohlstandes; in welchem Verstande es aber am seltensten vorkommt. 2. In weiterer Bedeutung, die Lehre von dem rechtmäßigen Verhalten gegen Gott, sich selbst und andere, ohne doch die Gemüthsfassung davon auszuschließen, aus welcher dieses Verhalten herfließen muß; die Tugendlehre, die Moral. Die christliche Sittenlehre, zum Unterschiede von der philosophischen. Das Wort Sitten muß hier freylich in weiterer Bedeutung genommen werden, als es sonst gewöhnlich ist, wenn die Benennung passend und nicht zu enge seyn soll.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 112.
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