Staffelbar

[272] Staffelbar, adj. et adv. im Oberdeutschen, fähig und verbunden, aufgestaffelt, d.i. an einem Stapelorde niedergeleget zu werden, im Ober- und Nieders. stapelbar. Staffelbare Güter, welche bey und in einer Stapelstadt niedergelegt werden müssen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 272.
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