Standgeld, das

[290] Das Standgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches jemand von seinem Stande oder für denselben auf dem Markte oder den öffentlichen Gassen zur Markt- oder Jahrmarktszeit bezahlet; die Standgebühr, in einigen Städten das Bohlengeld, Stättegeld, im mittlern Lat. Estantagium.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 290.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika