Standgeld

[846] Standgeld (Stättegeld), Vergütung für den dem Verkäufer für Ausstellung seiner Waren etc. überlassenen Raum auf Märkten, öffentlichen Plätzen etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 846.
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