Steckbrief, der

[320] Der Stêckbrief, des -es, plur. die -e, in den Gerichten, Briefe, welche man an andere Obrigkeiten ergehen lässet, worin man einen entwichenen Übelthäter beschreibt, und selbigen im Betretungsfall anzuhalten und in Verhaft zu nehmen bittet; der Haftbrief. Die erste Sylbe ist von stöcken, in den Stock oder in das Gefängniß werfen, welches auch häufig stecken geschrieben und gesprochen wurde; jemanden stecken, in Verhaft nehmen, wovon Frisch einige Beyspiele anführet. S. Stöcken.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 320.
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