Triftgerechtigkeit, die

[681] Die Triftgerêchtigkeit, plur. car. oder das Triftrecht, das Recht, sein Vieh so wohl über eines andern Grund und Boden, als auch auf demselben zur Weide zu treiben. S. Trift 4. Im letzten Falle auch die Hutgerechtigkeit, das Hutrecht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 681.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika