Tuchhändler, der

[715] Der Tūchhndler, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Tuchhändlerinn, ein Kaufmann oder Krämer, welcher mit wollenen Tüchern handelt. Wenn er sie ausschneidet, d.i. Ellenweise verkauft, so wird er an einigen Orten auch Gewandschneider, Nieders. Wandsnider, Wandrieter, genannt, und alsdann ist der Tuchhändler in engerer Bedeutung, der sie nur in ganzen Ballen oder Stücken verkauft.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 715.
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