Tuchhaus, das

[715] Das Tūchhāus, des -es, plur. die -häuser, an einigen Orten, ein Gebäude, in welchem die wollenen Tücher öffentlich verkauft und aufbewahret werden. In Nürnberg hingegen ist das Tuchhaus ein Amt oder obrigkeitliches Collegium, welches aus vier Raths-Deputierten, einem Cassierer und Gegenschreiber bestehet, und die Abgaben von dem Getreide und Malze einnimmt; vermuthlich, weil es seine Sitzungen in dem Tuchhause hält, oder doch ursprünglich gehalten hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 715.
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