Umlegen

[810] Umlegen, verb. reg. 1. Úmlegen, ich lege um, umgelegt, umzulegen. 1) Als ein Activum. (a) Aus dem stehenden Zustande in den liegenden legen oder bringen. Einen Schrank umlegen. Das Schiff legt sich um, wenn es sich mit der Seite auf das Wasser legt. (b) Aus dem geradlinigen Zustande in den gebrochenen versetzen, umbiegen. Ein Blatt Papier umlegen. Die Schärfe eines schneidenden Werkzeuges legt sich um, wenn sie sich biegt. Eben so legt sich eine Nadel, eine Spitze um. Das Schiff umlegen, in der Schifffahrt, nach einer andern Richtung steuern oder lenken. Ist diese der vorigen ganz entgegen gesetzt, so heißt es umwenden. Eben daselbst sagt man auch, der Wind, das Schiff legt sich um, wenn sie eine andere Richtung nehmen. (c) Um sich, oder um etwas legen. Einen Verband umlegen, um ein krankes Glied. Auch von solchen Kleidungsstücken, welche man um sich thut, legt oder bindet. Einen Mantel umlegen. Eine goldene Kette, den Degen umlegen. (d) Anders legen. Die Heringe in der Tonne umlegen, auch aus einer Tonne in die andere legen. Die Waaren umlegen. Die Soldaten umlegen, sie in andere Quartiere legen.

2) Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben, wo es nur in der Schifffahrt für das vorige Reciprocum sich umlegen üblich ist. Der Wind legt um, wenn er sich drehet, eine andere Richtung nimmt. Das Schiff legt um, wenn es sich drehet.

2. Umlégen, ich umlege, umlegt, zu umlegen, um ein Ding her legen, mit dessen Meldung in der vierten Endung. Den Rand einer Schüssel mit Eyern umlegen. Eine Stadt mit Truppen umlegen, rings um sie her Truppen legen.

So auch die Umlegung von dem Activo und die Umlégung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 810.
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