Unablässig

[829] Unablässig, -er, -ste, adj. et adv. ohne abzulassen, oder nachzulassen, und darin gegründet. Ein unablässiges Weinen. Am häufigsten als ein Nebenwort für unaufhörlich. Unablässig arbeiten, weinen u.s.f. Die Sonne brannte ihn unablässig auf den Kopf, Hermes. So auch die Unablässigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 829.
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