Unableglich

[829] Unablèglich, adj. et adv. welches nur in einigen Fällen von ablegen üblich ist. Ein unablegliches Capital, welches nicht abgelegt oder abgetragen werden kann, welches beständig auf einem Grundstücke stehen bleiben muß, ein eisernes. Unablegliche Zinsen, Leibrenten u.s.f. deren Capital nicht abgelegt werden kann, unablösliche. So auch die Unableglichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 829.
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