Unbedingt

[832] Unbedingt, -er, -ste, adj. et adv. ohne Bedingung und figürlich, unumschränkt. Gott verdammet niemanden unbedingt, ohne Rücksicht auf sein freyes Verhalten. Die unbedingte Gnade Gottes. Einen unbedingten Gehorsam von jemanden fordern, einen unumschränkten. So fern dingen auch irregulär abgewandelt wird, lautet dieses Wort auch unbedungen. Der unbedungene Rathschluß Gottes von unserer Seligkeit; obgleich die reguläre Form die gewöhnlichste ist. Daher die Unbedingtheit; Unbedungenheit aber ist nicht gewöhnlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 832.
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