Unbefangen

[832] Unbefangen, adj. et adv. auf keine nachtheilige Art eingeschränkt. Ein aufgeklärtes und unbefangenes Gemüth, welches von keinen Vorurtheilen oder Leidenschaften eingeschränkt wird. Ein unbefangenes Gewissen, nicht ein reines Gewissen, sondern ein aufgeklärtes, welches durch keine irrigen Grundsätze auf eine zu ängstliche Art eingeschränket wird. Es ist von dem Zeitworte befangen, welches ehedem mit einer Befriedigung umfangen oder umgeben, figürlich aber auch auf allerley Art einschränken, bedeutete. Ehedem sagte man, vor Gericht, oder mit einem Prozesse befangen seyn, mit einer Krankheit, mit Schlaf befangen seyn, befallen; mit Liebe gegen eine Person befangen seyn, Liebe gegen sie empfinden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 832.
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