Unbefleckt

[832] Unbefleckt, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von befleckt, nicht befleckt, auch im figürlichen Verstande. Ein unbeflecktes Gewissen, welches sich keiner vorsetzlichen Schuld bewußt ist. Ein unbefleckter Wandel. In engerer Bedeutung, von keinen Vergehungen wider die Keuschheit befleckt. Selig ist die Unfruchtbare, die unbefleckt ist, Weish. 3, 13. Das Ehebett unbefleckt erhalten. Im figürlichen Verstande schon bey dem Kero und Notker ungeflecchot. Daher die Unbeflecktheit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 832.
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