Unbesonnen

[835] Unbesonnen, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von dem im Hochdeutschen größten Theils veralteten besonnen, ohne pflichtmäßige Aufmerksamkeit des Geistes, und darin gegründet. Unbesonnen handeln, reden. Ein unbesonnener Mensch, welcher eine Fertigkeit besitzet, die pflichtmäßige Aufmerksamkeit seines Geistes bey seinen Handlungen zu unterlassen. Eine unbesonnene Antwort. So auch die Unbesonnenheit, sowohl von dem Zustande und der Fertigkeit, ohne Plural, als auch von unbesonnenen Handlungen mit dem Plural.

Anm. Da unbesonnen eigentlich ohne pflichtmäßigen Gebrauch seiner Sinne bedeutet, so erhellet schon daraus, daß es etwas mehr sagt, als unbedacht oder unbedachtsam, oder einen größern und härtern Grad dieser Unterlassung ausdruckt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 835.
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