Unbeschwert

[835] Unbeschwêrt, -er, -este, adj. et adv. nicht beschwert. Ein unbeschwertes Grundstück, welches mit Abgaben, Schulden u.s.f. nicht beschwert ist. Besonders wird dieses Wort in der höflichen Sprechart des gemeinen Lebens als ein Nebenwort gebraucht, ohne ihnen Beschwerde zu verursachen, da es denn als ein höfliches Flickwort mit in die Rede eingeschoben wird. Geben sie mir unbeschwert das Buch, wenn es ihnen keine Beschwerde verursacht. Wollen sie unbeschwert diesen Punct lesen? Gell. In der anständigern Sprechart sind dafür andere Ausdrücke üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 835.
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Buchempfehlung: Rühm, Bettina: Unbeschwert wohnen im Alter ISBN-13 9783421034342
Empfehlung

Rühm, Bettina

Unbeschwert wohnen im Alter

Unbeschwert wohnen im Alter
Dva, 2003. 143 S. m. 120 Farbabb. u. 50 Grundr., 3421034346, 49,90 €.
Das Buch bietet umfassende Informationen zum Thema Wohnen im Alter. Es werden soziale Aspekte und wichtige bauliche Vorraussetzungen für ein ... weiterlesen
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