Unbeschwert

[835] Unbeschwêrt, -er, -este, adj. et adv. nicht beschwert. Ein unbeschwertes Grundstück, welches mit Abgaben, Schulden u.s.f. nicht beschwert ist. Besonders wird dieses Wort in der höflichen Sprechart des gemeinen Lebens als ein Nebenwort gebraucht, ohne ihnen Beschwerde zu verursachen, da es denn als ein höfliches Flickwort mit in die Rede eingeschoben wird. Geben sie mir unbeschwert das Buch, wenn es ihnen keine Beschwerde verursacht. Wollen sie unbeschwert diesen Punct lesen? Gell. In der anständigern Sprechart sind dafür andere Ausdrücke üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 835.
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