Unparteyisch

[880] Unparteyisch, -er, -te, adj. & adv. der Gegensatz von parteyisch. 1. Keiner Partey zugethan, es mit keiner von zwey oder mehr widrig gesinnten Parteyen haltend, wo es zuweilen für neutral gebraucht, doch um der Verwechselung mit der folgenden Bedeutung willen lieber vermieden wird. Parteylos würde in diesem Falle eher zu empfehlen seyn. 2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung geneigt, sich in der Beurtheilung anderer und in seiner Gesinnung gegen sie durch keine außerwesentlichen Umstände bestimmen zu lassen, und darin gegründet. Unparteyisch von der Sache urtheilen. Ein unparteyischer Richter. Sehr unparteyisch seyn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 880.
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