Unrecht, das

[883] Das Unrêcht, des -es, plur. car. der Zustand, da etwas unrecht ist, und dasjenige, was unrecht ist, als der Gegensatz von dem Rechte, doch nur in einigen Bedeutungen desselben. 1. Der Zustand, da jemandes Worte oder Handlungen mit der Sache selbst, oder mit der Wahrheit nicht überein stimmen; nur in einigen R.A. und ohne Plural. Unrecht haben, aus Irrthum nicht der Wahrheit oder Sache gemäß urtheilen. Jemanden Unrecht geben, urtheilen, und gestehen, daß er Unrecht habe. 2. Der Zustand, da eine Handlung in den Gesetzen, in dem Rechte, der Billigkeit nicht gegründet ist, denselben zuwider läuft; auch nur noch in einigen Fällen, wo man gleichfalls sagt, Unrecht haben, und jemanden Unrecht geben. Sein Unrecht gestehen, gestehen, daß man Unrecht habe. Unrecht thun, wider die Vorschrift des Gesetzes handeln. Etwas mit Unrecht an sich bringen. Unrecht leiden. Jemanden Unrecht thun. Mir geschiehet Unrecht. Wo es oft auch unrechtmäßige Handlungen bedeutet, ohne um deßwillen den Plural zu verstatten. Im weitesten Verstande bedeutet es in der Deutschen Bibel mehrmahls sowohl den von dem Gesetze Gottes abweichenden Zustand, als auch darin gegründete Handlungen. 3. Ehedem wurde es auch häufig für Ungerechtigkeit, Unbilligkeit gebraucht, welche Bedeutung jetzt größten Theils veraltet ist. Jemanden Unrecht thun, ungerecht gegen ihn handeln. Ein Kaufmann kann sich schwerlich hüten vor Unrecht, Sir. 26, 28. Mit Unrecht verdammt Gott niemanden, Hiob. 34, 12.

Schon bey dem Kero Unreht, der es auch für Gottlosigkeit, Bosheit gebraucht, im Isidor Unrehd.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 883-884.
Lizenz:
Faksimiles:
883 | 884
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika