Unrechtmäßig

[884] Unrechtmäßig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von rechtmäßig, einem Gesetze zuwider, und in weiterer Bedeutung, den Absichten und den Endzwecken einer Sache nicht gemäß. Der unrechtmäßige Gebrauch der Geschöpfe Gottes, der ihrer wahren Absicht nicht gemäß ist. Unrechtmäßige Handlungen, welche einem Gesetze widersprechen. Etwas unrechtmäßiger Weise an sich bringen, besitzen. So auch die Unrechtmäßigkeit, von dieser Eigenschaft, ohne Plural.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 884.
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