Unredlich

[884] Unrêdlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht redlich, in den noch jetzt gangbaren Bedeutungen dieses Wortes. 1. Nicht mit der gewissenhaftesten Befolgung seiner Pflicht, und darin gegründet; in welchem Verstande es am seltensten ist. Die Besatzung wehrete sich sehr unredlich. 2. Abneigung besitzend, sein äußeres Bezeigen gegen andere seiner innern Gemüthsart gemäß einzurichten, und darin gegründet; als ein glimpflicher Ausdruck für das härtere falsch. Unredlich mit jemanden umgehen. Ein unredlicher Mann. 3. Abgeneigt, das, was recht und billig ist, bloß darum zu thun, weil es recht und billig ist, und darin gegründet; nicht rechtschaffen. Unredlich an jemanden handeln. So auch die Unredlichkeit in allen Bedeutungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 884.
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