Unschlüssig

[887] Unschlüssig, -er, -ste, adj. et adv. Mangel an dem Vermögen sich zu entschließen habend, und darin gegründet, sowohl in[887] einzelnen Fällen als auch überhaupt von der Fertigkeit dieses Mangels. Unschlüssig seyn, sich nicht entschließen können, sich noch nicht entschlossen haben, welches letztere eigentlich unentschlossen ist. Ein unschlüssiges Betragen. Daher die Unschlüssigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 887-888.
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