Unterhändler, der

[911] Der Unterhndler, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Unterhändlerinn, eine Person, welche streitige Absichten oder Forderungen unter zwey oder mehrern Personen zu vergleichen oder zu vermitteln sucht. Der Unterhändler bey einem Kaufe, bey einer Heurath, bey einem Vergleiche u.s.f. Etwas durch Unterhändler verrichten. Christus der Unterhändler des menschlichen Geschlechtes bey Gott; in der Deutschen Bibel der Mittler, welches außer diesem Falle veraltet ist. Ein solcher Unterhändler wird im gemeinen Leben eine Mittelsperson, in der edlern Schreibart aber zuweilen ein Vermittler genannt. In manchen Fällen bekommt er eigene Nahmen. Diejenige Macht, welche einen Frieden zwischen zwey Krieg führenden Theilen zu unterhandeln sucht, heißt die vermittelnde Macht, selten der Vermittler, häufiger mit einem Französischen Ausdrucke Mediateur; der Unterhändler der Kaufleute in Handels- und Wechselgeschäften, der Mäkler oder Sensal; der Unterhändler einer unerlaubten Liebe, der Kuppler u.s.f. Die Niedersachsen gebrauchen für Unterhändler nur das einfache Händler. In einigen Gegenden wird ein Handelsmann geringer Art, z.B. ein Kornhändler, Weinhändler u.s.f. ein Unterhändler genannt, wo aber unter ein Ding geringern Ranges andeutet. S. Unterkäufler.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 911.
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