Unterhalt, der

[909] Der Únterhalt, des -es, plur. car. von dem Zeitworte unterhálten, doch nur in der engern Bedeutung dieses Wortes. 1. Die Handlung des Unterhaltens, wofür doch Unterhaltung üblicher ist. Jemandes Unterhalt über sich nehmen. 2. In gewöhnlicherm Verstande, alles, was zur Erhaltung des physischen Lebens, d.i. zur Nahrung und, im weitern Verstande, auch zur Kleidung und Wohnung eines Thieres, und, in engerm und gewöhnlicherm Verstande, eines Menschen gehöret. Für jemandes Unterhalt sorgen. Jemanden den Unterhalt geben. Keinen Unterhalt haben. Was zum Unterhalte dienet. Der tägliche Unterhalt. In einigen Oberdeutschen Gegenden Aufenthalt, bey dem Kero Libleitom, im Niederdeutschen Livesbargung, Livesbarje, von barjen, bergen, erhalten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 909-910.
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