Unterschieben

[923] Únterschieben, verb. irreg. act. S. Schieben. Ich schiebe unter, untergeschoben, unter zu schieben. 1. Eigentlich, unter etwas schieben, mit Verschweigung dieses Etwas, in welchem Verstande es doch wenig gebraucht wird. Einen Wagen unterschieben, unter ein Obdach. 2. Figürlich schiebt man etwas unter, wenn man etwas unächtes oder falsches unvermerkt an die Stelle des ächten und wahren bringet oder setzet, unter dem Scheine des wahren einschiebt. Ein falsches Testament unterschieben, es heimlich an die Stelle des wahren legen. Ein Kind unterschieben. Ein untergeschobenes Kind, untergeschobenes Testament. Ingleichen mit der dritten Endung der Person. Jemandes Worten einen falschen Verstand unterschieben, ihm eine irrige Meynung unterschieben.

Anm. In einigen Gegenden beyschieben. Schieben veranlasset den Begriff des Unvermerkten, der Heimlichkeit. Unter scheinet hier entweder den Begriff der Richtung nach und unter mehrern Dingen zu haben, gleichsam etwas unächtes unter das ächte schieben, oder auch die Art und Weise zu bezeichnen, unter dem Scheine des Guten einschieben. In beyden Fällen ist der Ausdruck elliptisch. In dem Lat. supponere, supposititius liegt eine ähnliche Figur zum Grunde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 923.
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