Unterzeichnen

[935] Unterzeḯchnen, verb. regul. act. ich unterzeichne, unterzeichnet, zu unterzeichnen, ein Zeichen unter etwas setzen, doch nur in engerer Bedeutung, anstatt seines völligen Nahmens ein Zeichen, z.B. den Nahmenszug, die Anfangsbuchstaben seines Nahmens, oder, wie ehedem üblich war, ein Kreuz, unter eine Schrift setzen; zum Unterschiede von dem unterschreiben. Alle Concepte werden in den Kanzelleyen unterzeichnet oder signiert, die Originale aber unterschrieben. Indessen wird es in der edlern Schreibart oft in weiterm Verstande für unterschreiben gebraucht. So auch die Unterzeichnung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 935.
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