Unterziehen

[935] Unterziehen, verb. irregul. act. S. Ziehen. 1. Unterziehen; ich ziehe unter, untergezogen, unter zu ziehen; unter etwas ziehen, mit dessen Verschweigung. Die Pferde unterziehen, unter ein Obdach. Eine Schwelle unterziehen, eine neue Schwelle unter einem Hause anbringen. Eine Mauer unterziehen, unter ein Gebäude ziehen.

2. Unterzíehen; ich unterziehe, unterzogen, zu unterziehen. (1) Eigentlich, in der vorigen Bedeutung, nur daß hier die Sache, unter welche etwas gezogen wird, im Accusativ ausgedruckt wird; doch nur in einigen Fällen. Ein Bettgestell mit Riemen unterziehen. Ein Gebäude mit einer Mauer unterziehen. (2) Figürlich, als ein Reciprocum, sich einer Sache unterziehen, die Bewerkstelligung derselben übernehmen, am häufigsten von der Bewerkstelligung der Sache eines andern. Es herrscht in dieser Bedeutung eben dieselbe Figur als in unternehmen unterfangen, unterstehen, unterwinden, nur daß hier die Nebenbegriffe der Wichtigkeit, der Verwegenheit, des Verbothenen u.s.f. fehlen.[935]

So auch die Unterzíehung in den Bedeutungen dieses zweyten Verbi.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 935-936.
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