Unumschränkt

[939] Unumschränkt, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von umschränkt, durch nichts umschränkt oder eingeschränkt, am häufigsten der Gewalt und Macht nach; uneingeschränkt. Ein König herrscht unumschränkt, wenn sein Wille durch Verträge mit seinen Unterthanen nicht eingeschränkt werden kann, wenn er souverain ist. Eine unumschränkte Regierung. Ein unumschränkter Monarch. Daher die Unumschränktheit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 939.
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