Unverbrüchlich

[940] Unverbrüchlich, -er, -ste, adj. et adv. was auf keine Weise gebrochen wird oder gebrochen werden darf. Ein unverbrüchliches Stillschweigen beobachten, eine Sache auf das heiligste gewissenhafteste verschweigen. Am häufigsten als ein Nebenwort. Sein Versprechen unverbrüchlich halten. Den Frieden unverbrüchlich halten, ohne ihn auf irgend eine Art zu brechen. Daher die Unverbrüchlichkeit.

Anm. Frisch, welcher dieses Wort nur als ein Nebenwort kannte, glaubte, es habe keine Analogie, vor sich, weil es weder von Verbruch, als welches nie üblich gewesen, noch von Brüche, Strafe, herkommen könne. Allein, es stammet von der jetzt veralteten Bedeutung des Zeitwortes verbrechen her, nach welcher es auch für das einfache brechen in figürlichem Verstande üblich war, welche noch in der Deutschen Bibel vorkommt. Ihr habt den Bund Levi verbrochen, Malach. 2, 8. Sie haben den ersten Glauben verbrochen, 1 Tim. 5, 12. Von welchem Zeitworte denn allerdings ein Hauptwort Verbruch, für Bruch, üblich gewesen seyn muß, von welchem das veraltete verbrüchlich und dessen Gegensatz unverbrüchlich gebildet worden; man müßte denn annehmen, daß dieses letztere aus unverbrechlich verderbt worden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 940.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: