Unverbrochen

[940] Unverbrochen, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von verbrochen, dem Mittelwort von verbrechen, welcher doch nur in einigen Fällen üblich ist. 1. * Wie unverbrüchlich, eine im Hochdeutschen fremde Bedeutung.


Er hielt sein Wort stets unverbrochen,

Das er dem Abraham gesprochen,

Opitz Ps. 105.


2. * Nichts verbrochen, unschuldig, welche im Hochdeutschen gleichfalls unbekannt ist. 3. Im Bergbaue ist ein unverbrochenes Feld, welches durch den Grubenbau noch nicht erbrochen oder geöffnet worden, ein zum Bergbaue noch nicht genütztes Feld, welches daselbst auch ein unverritztes, unverschrotenes, unverwundetes, unverfahrnes Feld genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 940.
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