Urfahr, das

[960] * Das Urfahr, des -es, plur. die -e, ein nur in einigen Gegenden, z.B. in Österreich, übliches Wort, die Überfahrt über einen Fluß zu bezeichnen, und den Ort, wo man überfahrt, ingleichen das Überfahrtsrecht. Er gab dem Kloster Lilienfeld Wilhelmsburg und das Urfar daselbst auf der Troise, in einer Handschrift des Klosters Neuburg bey dem Frisch. Sie folgten ihm nach unz an das Urfar über die Rewse zu Windisch, Hagen bey dem Pez. Daher ist eben daselbst der Urfahrherr, der Grundherr eines solchen Urfahres, welches Wort von einigen irrig für Obrigkeit überhaupt verstanden wird. Ur ist auch hier aus über zusammen gezogen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 960.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika