Vereinzeln

[1025] Vereinzeln, verb. regul. act. ein Ganzes in einzelnen Stücken oder Theilen veräußern. Eine Bibliothek, eine Münzsammlung, eine Bildersammlung vereinzeln, sie nicht im Ganzen, sondern in einzelnen Stücken verkaufen. Ein Gut vereinzeln, die dazu gehörigen einzelnen Stücke verkaufen. So auch die Vereinzelung. Ver hat hier die erste Bedeutung des fort, der Entfernung, daher es nicht bloß einzeln machen bedeutet, und man also auch nicht das Französ. detailliren durch vereinzeln, und Detail nicht durch Vereinzelung übersetzen kann, wie von einigen geschiehet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1025.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika