Vereiteln

[1025] Vereiteln, verb. regul. act. eitel machen, d.i. der Wahrheit und Dauer berauben, die Wirklichkeit gehoffter möglicher Dinge hindern. Das hat mir alle meine Hofnung, meine Freude, meinen Gewinn vereitelt. So auch die Vereitelung. S. Ver 2. und Eitel 2 (b), in dessen übrigen Bedeutungen es nicht gangbar ist. Ehedem wurde es in mehrern Fällen gebraucht. Im Tatian wird aritalen, von dem Salze gebraucht, dumm, unkräftig werden. Bey andern kommt es für demüthigen vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1025.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: