Verklären

[1070] Verklären, verb. regul. act. klar machen. 1. Eigentlich, klar, helle, heiter machen, in welchem Verstande es doch nur noch zuweilen in der dichterischen Schreibart vorkommt.


Den unwirthbaren Sitz

Verklärt, doch selten nur, ein rother schneller Blitz,

Hag.


Doch, wie schön entwölkt, wie verklärt lächelt der Himmel wieder,

Gieseke.


2. Figürlich. (1) * Klar, d.i. deutlich machen; eine veraltete Bedeutung, wofür jetzt erklären üblich ist. Ehedem wurde es auch für erklären, feyerlich aussagen, declarare, gebraucht. (2) Deutliche Erkenntniß von jemandes Klarheit, d.i. Herrlichkeit, wirken; eine nur in der Deutschen Bibel und biblischen Schreibart übliche Bedeutung. Vater verkläre deinen Namen, Joh. 12, 28. Nun ist des Menschen Sohn verkläret, und Gott ist verkläret in ihm, und wird ihn bald verklären, Kap. 13, 31. (3) Nach einer andern, gleichfalls nur biblischen Bedeutung bezeichnet es durch eine Verwandlung der außerwesentlichen Umstände einen höhern Grad der Klarheit, der Feinheit, der Bewegungskraft und Geschwindigkeit ertheilen. In diesem Verstande ward Christus auf Thabor verklärt. Welcher verklären wird unsern nichtigen Leib, daß er ähnlich werde seinem verklärten Leibe, Phil. 3, 21. So auch die Verklärung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1070.
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