Verklatschen

[1070] Verklatschen, verb. regul. act. welches nur in den niedrigen Sprecharten üblich ist. 1. Etwas verklatschen, eine Sache durch Ausklatschen, d.i. unzeitige Bekanntmachung, voreilige Schwatzhaftigkeit verderben. Die Sache ist schon verklatscht. Auch nur überhaupt so viel, wie ausklatschen. 2. Jemanden verklatschen, ihn durch Klätscherey in einen übeln Ruf bringen. So auch die Verklatschung. S. Klatschen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1070.
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