Verzeichniß, das

[1186] Das Verzeichniß, des -sses, plur. die -e, welches nur noch im engsten Verstande der zweyten Bedeutung üblich ist, ein schriftlicher Aufsatz, so fern einzelne Stücke gewisser Art darin verzeichnet sind; eine Specification, eine Liste, ein Catalogus, Register,[1186] Matrikel u.s.f. Ein Verzeichniß von Waaren, von Geldsorten, von Büchern, u.s.f. Das Waarenverzeichniß, Bücherverzeichniß u.s.f. Ein Verzeichniß der Gebornen und Gestorbenen. Ehedem bedeutete es noch einen jeden Aufsatz, eine Schrift, schriftliche Nachricht von etwas; in welcher jetzt veralteten Bedeutung es noch 3 Macc. 4, 15 vorkommt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1186-1187.
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