[535]Verzeichniß, ein schriftlicher Aufsatz, in welchem einzelne Stücke einer gewissen Art angeführt sind, bes. um dieselben leicht übersehen od. daraus etwas wählen zu können; z.B. Bücher-, Maarenverzeichniß etc.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 535.
Das Wagner-Briefe-Verzeichnis weist sämtliche bekannten Briefe Richard Wagners in chronologischer Folge und bibliographisch knapper Form nach. Die ... weiterlesen